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Badelatschen

Foto von Wolfgang Mennel

Wenn verschiedene Fußbodenbeläge wie Fliesen, Steinfußboden, Parkett, Laminat, elastische Bodenbeläge, Treppen, Duschen einen angenehmen optischen Eindruck hinterlassen, ist das schön. Noch besser ist es jedoch, wenn eine zweckmäßige Rutsch- und Trittsicherheit hinzu kommt. Diese ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere wenn es sich um einschlägig stark beanspruchte und belastete Flächen handelt. In diesen Fällen besteht eine besondere Unfallgefahr. Diese fällt in den Zuständigkeitsbereich der Unfallversicherungen und anderer staatlicher Stellen. Es gelten besondere gesetzliche Normen und Vorschriften dafür, die beachtet werden müssen. Es muss darin die Nutzungssicherheit gewährleistet werden. In privaten Haushalten müssen nur rutschhemmende Fliesen im Außenbereich wie Terrassen oder im Zusammenhang mit Swimmingpools oder Saunen verwendet werden, also unterste Klassen. In öffentlichen Gebäuden und Gewerbebetrieben müssen die Bodenbeläge bereits rutschhemmend sein. Noch anders sieht es im gewerblichen Bereich mit erhöhter Rutschgefahr, sowie in nassbelasteten Barfußbereichen, aus. Auch Arbeitsräume zählen hierzu. Das ist also ein Anstieg der Klassen von unten nach oben, von geringsten Anforderungen bis zu sehr hohen Anforderungen. Kommt es zu Regelverstößen, ist der Unfallschutz gefährdet.

Was ist schöner: zu rutschen oder nicht zu rutschen, im Flow zu sein oder nicht im Flow zu sein? Rutschhemmung ist keine Konnotation zum Begriff Flow. Rutschhemmung ist das andere. Das Foto hat keinen rutschhemmenden Effekt. Es rutscht durch das Auge und löst etwas aus, das wir nicht beherrschen können.


Foto: © Michael Schreiner, 2022
Text: © markierungsshop.de